Ich erstelle psychologische Sachverständigengutachten im Familienrecht mit den Schwerpunkten Sorgerecht, Umgangsrecht, Erziehungsfähigkeit und Kindeswohlgefährdung – ausschließlich für Amts‒ und Oberlandesgerichte.
Meine Arbeit ist lösungsorientiert, wissenschaftlich fundiert und transparent – mit dem Ziel, Gerichten und Beteiligten eine verlässliche Entscheidungsgrundlage zu bieten.